Was wir tun – Häufige Fragen

Muss ich in der Beratung genau erzählen, was mir widerfahren ist?

Jede Frau* entscheidet selbst, was und wie viel sie berichten möchte. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie über ihre Gewalterlebnisse nicht sprechen wollen oder können (z.B. keine Erinnerung daran haben).


Ich weiß nicht genau, was mir widerfahren ist. Darf ich dennoch Beratung in Anspruch nehmen?

Natürlich. Bei traumatischen Erlebnissen besteht eine mögliche Form der Bewältigung darin, Erinnerungen abzuspalten und sich nicht mehr, oder nur teils, zu erinnern. Der Umgang mit fragmentierten oder fehlenden Erinnerungen kann Teil der Beratung sein.


Kann ich bei Wildwasser auch Therapie machen?

Wir sind eine Beratungsstelle mit vielen Klientinnen und werden nicht über die Krankenkasse gefördert. Daher können wir keinen Therapiekontrakt mit Klientinnen machen und z.B. keine wöchentlichen Sitzungen zusichern. Allerdings sind die Grenzen zwischen Beratung und Therapie fließend. Langfristige Beratungen haben in der Regel einen therapeutischen Charakter. Gerne unterstützen wir auch bei der Suche nach einer/einem niedergelassenen Therapeut_in.


Wie oft kann ich zu Wildwasser kommen?

Die Beratung ist zunächst auf zehn Sitzungen begrenzt. Danach überlegen wir gemeinsam, welchen Bedarf es noch gibt und ob wir oder eine andere Stelle diesen abdecken kann. Wie häufig Frauen* zu uns kommen, ist ganz unterschiedlich. Auch die Intervalle zwischen den Beratungen sind individuell. Manche Frauen* kommen zweiwöchentlich, andere nur alle sechs Wochen. Auch eine Wiederaufnahme nach einer längeren Pause oder einem Abschluss ist möglich.


Was genau ist der Fonds sexuellen Missbrauch (FSM)?

Menschen, die im familiären oder institutionellen Bereich sexualisierte Gewalt in Kindheit und/oder Jugend erlebt haben, können beim FSM Gelder beantragen, die für Massnahmen, die das entstandene Leid lindern sollen, genutzt werden. Bei Bedarf unterstützen wir gerne bei der Antragstellung.


Werden Sie eine Anzeige erstatten, wenn ich von meinen Gewalterfahrungen erzähle?

Nein, wir werden keine Anzeige erstatten. Nur Sie können entscheiden, ob Sie rechtliche Schritte einleiten möchten oder nicht. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten und Gefahren eine Anzeige birgt und stellen Kontakt zu Anwältinnen her. Wenn Sie das wünschen, bieten wir auch Prozessbegleitung an.


Ist eine anonyme Beratung möglich?

Eine anonyme Beratung ist bei uns nach Absprache möglich. Sollten Sie an einem längeren Prozess Interesse haben, benötigen wir jedoch ein paar Eckdaten.
Die geltenden Datenschutzregeln werden bei uns natürlich eingehalten.


Was kostet die Beratung bei Wildwasser?

Die ersten beiden Beratungssitzungen sind kostenfrei. Für weitere Sitzungen berechnen wir etwa 1,5 Prozent des Nettoeinkommens (nach Selbsteinschätzung). Frauen*, die über wenig finanzielle Ressourcen verfügen, zahlen keinen oder nur einen geringen Beitrag.


Wie sieht das Beschwerdemanagement bei Wildwasser aus?

Es liegt uns am Herzen, dass Sie sich bei uns gut unterstützt und informiert fühlen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie mit uns oder unserer Arbeit nicht zufrieden sind. Oder Sie fühlen Ihre Grenzen durch uns nicht gewahrt.

Scheuen Sie sich nicht, uns dies mitzuteilen. Wir wenden uns jeder Beschwerde in einem verbindlich festgelegten Ablauf zu.

Fachberatungs­stelle

Stuttgarter Straße 3
70469 Stuttgart
Tel 0711-85 70 68
Fax 0711-816 06 24
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