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Unterstützung beim Sozialen Entschädigungsrecht (SER)

Wildwasser Stuttgart e.V. Unterstützung beim Sozialen Entschädigungsrecht (SER)

Soziales Entschädigungsrecht (SER) – Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt

Viele Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, leiden bis heute unter den Folgen. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) bietet die Möglichkeit, staatliche Leistungen zu erhalten – zum Beispiel für gesundheitliche Versorgung, Therapie oder soziale Unterstützung. Grundlage ist das Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV (früher Opferentschädigungsgesetz – OEG).
Ziel ist die Anerkennung des erlittenen Unrechts und die Verbesserung der Lebenssituation von Betroffenen.

Anspruch auf Leistungen

Betroffene von sexualisierter Gewalt können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SER erhalten – unabhängig davon, ob eine Anzeige erstattet wurde. Entscheidend ist, dass die Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung verursacht hat. Die Leistungen umfassen unter anderem:

  • Kostenübernahme für medizinische und therapeutische Behandlung,
  • Teilhabeleistungen (z. B. soziale oder berufliche Unterstützung),
  • finanzielle Entschädigungen (z.B. Opferrente, Berufsschadensausgleich)

Beratung und Begleitung bei Wildwasser Stuttgart e.V.

Wildwasser Stuttgart e.V. bietet Orientierungsberatung und Begleitung im Antragsverfahren für erwachsene Frauen*, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben und in der Region Stuttgart leben.

Unser Angebot umfasst:

  • Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht,
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ob ein Antrag sinnvoll ist,
  • Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen von Nachweisen,
  • psychosoziale Begleitung während des Verfahrens.

📞 Kontakt:
Wildwasser Stuttgart e.V.
Mail: info@wildwasser-stuttgart.de

Telefon: 0711 / 857068

Der Arbeitskreis Soziales Entschädigungsrecht Baden-Württemberg (AK SER)

Wildwasser Stuttgart e.V. ist Teil des Arbeitskreises Soziales Entschädigungsrecht Baden-Württemberg (AK SER) – einem Netzwerk von Fachberatungsstellen, Landesverbänden und Institutionen, die sich für eine betroffenengerechte Umsetzung des SER einsetzen.

Der Arbeitskreis engagiert sich in den Bereichen:

  • Beratung und Begleitung für betroffene Frauen* im SER-Verfahren,
  • Fachberatung und Fortbildungen für Mitarbeitende von Fachberatungsstellen, Versorgungsämtern und Begutachtende,
  • Kooperation und Vernetzung mit allen am SER-Verfahren Beteiligten,
  • Politische und öffentliche Arbeit, um die Rechte von Betroffenen zu stärken.

Ziel ist, dass Betroffene:

  • einfachen Zugang zum SER haben,
  • das Verfahren unbeschadet durchlaufen,
  • Anerkennung und eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten.

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Wir sind für Sie da

Wenn Sie sexualisierte Gewalt in Ihrer Kindheit oder Jugend erlebt haben und überlegen, ob Sie einen Antrag nach dem Sozialen Entschädigungsrecht stellen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote für Sie passend sind.

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